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Alle unsere Maschinen werden im Rahmen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung unterzogen und mit einer CE-Kennzeichnung und einer EG-Konformitätserklärung ausgeliefert. Zielsetzung der EU-Maschinenrichtlinie ist die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Gütern.
Die Richtlinienkonformität wird von uns über folgende Schritte hergestellt und nachgewiesen:
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Realisierung aller grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen relevanter Binnenmarkt-Richtlinien;
- insbesondere der EG-Maschinen-Richtlinie (MRL)
- Anwendung harmonisierter europäischer Normen oder Herstellen der gleichen Sicherheit auf andere Weise
- Erstellung der Benutzerinformation mit dazugehöriger richtlinienkonformer Betriebsanleitung
- Bereithalten einer Technischen Dokumentation gemäß Anhang V MRL
- Ausstellen einer EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang IIA MRL
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