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Alle unsere Maschinen werden im Rahmen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung unterzogen und mit einer CE-Kennzeichnung und einer EG-Konformitätserklärung ausgeliefert. Zielsetzung der EU-Maschinenrichtlinie ist die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Gütern.
Die Richtlinienkonformität wird von uns über folgende Schritte hergestellt und nachgewiesen:
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- Durchführung einer Gefahrenanalyse
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- Realisierung aller grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen relevanter Binnenmarkt-Richtlinien,
insbesondere der EG-Maschinen-Richtlinie (MRL)
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- Anwendung harmonisierter europäischer Normen oder Herstellen der gleichen Sicherheit auf andere Weise
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- Erstellung der Benutzerinformation mit dazugehöriger richtlinienkonformer Betriebsanleitung
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- Bereithalten einer Technischen Dokumentation gemäß Anhang V MRL
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- Ausstellen einer EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang IIA MRL
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