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CE-Kennzeichnung

Alle unsere Maschinen werden im Rahmen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung unterzogen und mit einer CE-Kennzeichnung und einer EG-Konformitätserklärung ausgeliefert. Zielsetzung der EU-Maschinenrichtlinie ist die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Gütern.

Die Richtlinienkonformität wird von uns über folgende Schritte hergestellt und nachgewiesen:

CE-Kennzeichnung, EG- Machinenrichtlinie 2006/42/EG, Sicherheitsprüfung, Sicherheit, Gesundheit,  Gefahrenanalyse, Benutzerinformation, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung
  • - Durchführung einer Gefahrenanalyse
  • - Realisierung aller grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen relevanter Binnenmarkt-Richtlinien,
      insbesondere der EG-Maschinen-Richtlinie (MRL)
  • - Anwendung harmonisierter europäischer Normen oder Herstellen der gleichen Sicherheit auf andere Weise
  • - Erstellung der Benutzerinformation mit dazugehöriger richtlinienkonformer Betriebsanleitung
  • - Bereithalten einer Technischen Dokumentation gemäß Anhang V MRL
  • - Ausstellen einer EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang IIA MRL

 

 

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